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Asyldokumentation

In Asylverfahren greifen die Richter*innen auf die gerichtseigene Asyldokumentation zurück. Dies ist eine Sammlung verschiedenster Erkenntnismittel zu den Verhältnissen in den jeweiligen Herkunftsländern.

Prozessbeteiligte können sich zwecks Einsichtnahme in die Asyldokumentation an

das Verwaltungsgericht Bremen


wenden.