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20.12.2013 - Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz

Datum der Entscheidung
20.12.2013
Aktenzeichen
2 K 605/13
Normen
GG Art 3
GG Art 3 Abs 1
GG Art 5 Abs 1 S 2
RBeitrStV § 2 Abs 1
Rechtsgebiet
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung
Schlagworte
Beitrag
Beitragsschuldner
Gegenleistung
Möglichkeit des Rundfunkempfangs
Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkempfangsgerät
Steuer
Typisierung
Wohnungsinhaber
Leitsatz
Die neue Rundfunkbeitragspflicht, die allein an das Innehaben einer Wohnung anknüpft, ist verfassungsgemäß; bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich insbesondere nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag.