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29.04.2015 - Unterlassungsbegehren IKZ gegen Innensenator

Datum der Entscheidung
29.04.2015
Aktenzeichen
4 V 358/15
Normen
BGB § 1004 Abs 1 analog
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
IKZ
Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.
öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Leitsatz
Zum Anspruch des Islamischen Kulturzentrums e.V. Bremen auf Unterlassung von Äußerungen des Senators für Inneres und Sport hinsichtlich islamistischer Aktivitäten des Vereins und auf Löschung entsprechender Äußerungen auf der Internetseite der Behörde.