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22.02.2016 - Untersagung der Vermittlung von Hundewelpen wegen fehlender Zuverlässigkeit und Sachkunde

Datum der Entscheidung
22.02.2016
Aktenzeichen
5 V 2463/15
Normen
TierSchG § 11
Rechtsgebiet
Tierschutz
Schlagworte
Hundewelpen
Tierschutzgesetz
Untersagung
Leitsatz
1. Für die Vermittlung von Hunden, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, bedarf es seit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG.
2. Bis zum Erlass einer neuen Verordnung sind die Voraussetzungen für die Erlaubnis § 11 Abs. 2 Nr. 1 und 2 TierschG a. F. zu entnehmen.
3. Eine Untersagung der Vermittlung von Hunden könnte dann als unverhältnismäßig angesehen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis offensichtlich vorliegen.