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18.11.2016 - Entschädigung für Mehrarbeit

Datum der Entscheidung
18.11.2016
Aktenzeichen
6 K 342/14
Normen
BremBG § 60 Abs 3
Richtlinie 2003/88/EG Art 6 Buchst b
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Arbeitszeitrichtlinie
Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung
Mehrarbeit
Mehrarbeit Feuerwehr
Treuwidrigkeit
unzulässige Rechtsausübung
Verjährung
Verjährungseinrede
Leitsatz
Kein finanzieller Ausgleich von unionsrechtswidriger Zuvielarbeit eines Feuerwehrbeamten bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung und Verjährung der Ausgleichsansprüche.