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07.03.2016 - Wiederholung der Sitzung des Petitionsausschusses vom 04.12.2015

Datum der Entscheidung
07.03.2016
Aktenzeichen
1 V 2550/15
Normen
GG Art 17
Petitionsgesetz § 10 Abs 3
Vorläufige Verfahrensordnung
Rechtsgebiet
Parlamentsrecht
Schlagworte
öffentliche Petition
OTB
Petition
Petitionsverfahren
Leitsatz
Aus Art. 17 GG ergibt sich kein Anspruch des Petenten darauf, dass das Petitionsverfahren in einer bestimmten Art und Weise durchgeführt wird.