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21.07.2016 - Schulzuweisung Altes Gymnasium

Datum der Entscheidung
21.07.2016
Aktenzeichen
1 V 1579/16
Normen
AufnahmeVO § 17 Abs 2
Kapazitätsrichtlinie Nr 7
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Altes Gymnasium
Aufnahmeverfahren
Kapazitätsrichtlinie
Schulzuweisung
Sprachförderkurs
Verteilungskriterien
Leitsatz
Die in der Aufnahmeverordnung i. V. m. den Kapazitätsrichtlinien festgelegte "Reservierung" von vierzehn Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler aus den Sprachförderkursen ist mit den Grundsätzen des Vorrangs und des Vorbehalts des Gesetzes nicht vereinbar.