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22.07.2016 - Schulzuweisung Gymnasium Vegesack

Datum der Entscheidung
22.07.2016
Aktenzeichen
1 V 1529/16
Normen
AufnahmeVO § 17 Abs 2
AufnahmeVO § 18
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Gymnasium Vegesack
Kapazitätsrichtlinie
Schulzuweisung
sonderpädagogischer Förderbedarf
Leitsatz
Die in der Aufnahmeverordnung i. V. m. den Kapazitätsrichtlinien festgelegte "Reservierung" von Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler aus den Sprachförderkursen ist mit den Grundsätzen des Vorrangs und des Vorbehalts des Gesetzes nicht vereinbar.