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23.12.2016 - Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

Datum der Entscheidung
23.12.2016
Aktenzeichen
6 V 3791/16
Normen
BBG § 53
Rechtsgebiet
Recht des Bundesbeamten
Schlagworte
Hinausschieben des Ruhestands
Leitsatz
Hinausschieben des Ruhestands scheitert an der fehlenden, gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG erforderlichen rechtzeitigen Beantragung bei der zuständigen obersten Dienstbehörde.