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17.05.2017 - Gebühren für Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte, Bestimmtheit, Veranstalter nach Gebührenrecht, Gesamtschuldnerauswahl

Datum der Entscheidung
17.05.2017
Aktenzeichen
2 K 1191/16
Normen
BremGebBeitrG § 4 Abs 4
Rechtsgebiet
Ordnungsrecht
Schlagworte
Gebühr Polizeieinsatz
Leitsatz
§ 4 Abs. 4 BremGebBeitrG i. V. m. Nr. 120.60 der Anlage zu § 1 Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV) enthalten keine hinreichend bestimmte Regelung der Höhe der Gebühr.