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16.01.2018 - Gewährung einer Verwendungszulage

Datum der Entscheidung
16.01.2018
Aktenzeichen
6 K 250/15
Normen
BBesG § 46
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Beweislast
Darlegungslast
Dienstpostenwechsel
Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung
haushaltsrechtliche Voraussetzungen
Topfwirtschaft
Verjährung
Verwendungszulage
Leitsatz
1. Die öffentliche Hand trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gewährung einer Verwendungszulage in voller Höhe haushaltsrechtliche Gründe entgegenstehen.

2. Divergierende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung genügt nicht, um den Beginn der Verjährung hinauszuschieben.