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30.08.2018 - Teilnahme an den restlichen Klausuren des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugdienst

Datum der Entscheidung
30.08.2018
Aktenzeichen
6 V 1998/18
Normen
BeamtStG § 22 Abs 4
BeamtStG § 23 Abs 4 S 1
BremVwVfG § 43
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Laufbahnprüfung
Prüfungsrechtsverhältnis
Leitsatz
Bei Laufbahnprüfungen ist der Fortbestand des Prüfungsrechtsverhältnisses grundsätzlich mit dem Fortbestand des Beamtenverhältnisses verknüpft.