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22.03.2019 - Verletzung von Mitgliedsrechten

Datum der Entscheidung
22.03.2019
Aktenzeichen
1 V 87/19
Normen
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Beiratsmitglied
Ordnungsgewalt der Sitzungsleitung
Rederecht
Leitsatz
Für das Begehren des Mitglieds eines Stadtteilbeirats nach vorläufigem vorbeugendem Rechtsschutz im Wege einstweiliger Anordnung, die Sitzungsleitung zu verpflichten, künftige Störungen der Sitzung durch Verteilen von Werbematerialien während seines Redebeitrags zu unterbinden, bedarf es eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses.- Hier verneint, weil das Beiratsmitglied nicht an der Ausübung seines Rederechts gehindert worden war und auch keine erhebliche, seine Rede teilweise oder ganz übertönende akustische Störung eingetreten war. Damit fehlt es an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds gemäß § 123 Abs. 1 u. Abs., 3 VwGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO.