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07.08.2019 - Zuweisung "Paula-Modersohn-Oberschule, Bremerhaven"

Datum der Entscheidung
07.08.2019
Aktenzeichen
1 V 1232/19
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 2
AufnahmeVO § 18 Abs 1 S 2
BremSchulVwG § 6
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
AVWS
Härtefall
Inklusionsklasse
Kapazität
LSV
Paula Modersohn Schule
Schulzuweisung
Leitsatz
Die Festsetzung einer geringeren Schülerzahl als vom Land zugelassen für die Klassen einer Schule bedarf einer Begründung.