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16.10.2020 - Widerruf der Zulassung einer Veranstaltung zur Durchführung eines temporären Freizeitparks, Beschluss vom 16.10.2020

Datum der Entscheidung
16.10.2020
Aktenzeichen
5 V 2211/20
Normen
BremVwVfG § 49 Abs 2 Nr 1
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Corona
Freipaak
Widerruf
Widerrufsvorbehalt
Leitsatz
Widerruf der Zulassung des "Freipaaks" nach Anstieg der Zahl mit Covid-19 infizierten Personen in der Stadtgemeinde Bremen