Sie sind hier:
  • Service
  • Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht Bremen per beA

Seit dem 1. Dezember 2005 besteht beim Verwaltungsgericht Bremen die Möglichkeit, in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der zentralen Internetseite der Senatorin für Justiz und Verfassung unter Elektronischer Rechtsverkehr. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist in Rechtssachen nicht möglich.

Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf der Seite ERV-Justiz abrufbar. Dort finden Sie auch Informationen zum elektronischen Empfangsbekenntnis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Verwaltungsgericht Bremen selbst keinen technischen Support leisten kann.