Sie sind hier:

09.03.2021 - Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes, 5 V 400/21, Beschluss vom 09.03.2021

Datum der Entscheidung
09.03.2021
Aktenzeichen
5 V 400/21
Normen
§ 4 Abs. 2 Nr 5 Vierundzwanzigste Coronaverordnung
§ 4 Abs. 2 Nr 6 Vierundzwanzigste Coronaverordnung
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Feststellender Verwaltungsakt
Individualsport
Outdoor-Trainingsanlage
Schließungsanordnung
Leitsatz
Schließung einer Outdoor-Trainingsanlage, die das Trainieren für die Mitglieder eines Fitnessstudios in 200qm großen Zelten an Geräten ermöglicht.