Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Zum Verfahren zur Beurteilung und zur Beförderung in der Steuerverwaltung und bei der Landeshauptkasse nach der Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinie der Finanzämter des Landes Bremen 2025 (BuBRF), 6 V 1896/25, Beschluss vom 18.11.2025

18.11.2025 - Zum Verfahren zur Beurteilung und zur Beförderung in der Steuerverwaltung und bei der Landeshauptkasse nach der Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinie der Finanzämter des Landes Bremen 2025 (BuBRF), 6 V 1896/25, Beschluss vom 18.11.2025

Datum der Entscheidung
18.11.2025
Aktenzeichen
6 V 1896/25
Normen
BremBeurtV § 7
BremBeurtV § 8
GG Art. 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Beförderungen
Schlagworte
Beurteilungskommission
dienstliche Beurteilung
Konkurrenteneilverfahren
Leitsatz
Die Bildung von Gremienbesprechungen bzw. Beurteilungskommissionen darf allein dazu dienen, die Durchsetzung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes sicherzustellen. Es ist Aufgabe des Beurteilers, die Einheitlichkeit der Beurteilungsmaßstäbe zu wahren.