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24.06.2013 - Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren

Datum der Entscheidung
24.06.2013
Aktenzeichen
5 V 259/13
Normen
BremGastG § 2 Abs 1
BremGastG § 2 Abs 2
VwGO § 123
VwGO § 123 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Gaststättenrecht
Schlagworte
Diskomeile
Diskothek
Gaststättenerlaubnis
Gaststättenerlaubnis im Eilverfahren
vorläufige Gaststättenerlaubnis
Leitsatz
1. Die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen einer Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 VwGO stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar und kommt daher nur dann in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache spricht (hier verneint).

2. Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren fehlt es regelmäßig an einem Anordnungsgrund.