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03.07.2012 - Verweis

Datum der Entscheidung
03.07.2012
Aktenzeichen
D K 20/11
Normen
EMRK Art 11
GG Art 33 Abs 5
Rechtsgebiet
Disziplinarrecht
Schlagworte
Dienstleistungspflicht
Dienstvergehen
Disziplinarverfahren
Fernbleiben vom Dienst
Lehrerstreik
Verweis
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Art. 11 EMRK rechtfertigt es nicht, dass ein beamteter Lehrer vom Dienst fernbleibt, um an einem Warnstreik teilzunehmen, zu dem eine Gewerkschaft aufgerufen hat ("Lehrerstreik 2009")