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16.12.2011 - Erschließungsbeiträge Osterholzer Dorfstraße

Datum der Entscheidung
16.12.2011
Aktenzeichen
2 K 1110/10
Normen
BauGB § 127 Abs 1
BauGB § 130 Abs 2
BauGB § 135 Abs 5
BauGB § 242 Abs 1
BauGB § 30
BauGB § 34
BauGB § 35
BremLStrG § 5 Abs 6
Rechtsgebiet
Erschließungsbeiträge
Schlagworte
Abschnitt
Bebauungsplan
Eckgrundstücksermäßigung
endgültige Herstellung
Erhebungsgebot
Erschließungsanlage
Erschließungsbeitrag
Grunderwerb
Heilung des Bescheides
Innenbereich
Nacherhebung
Stichstraße
Überwegungsrecht
unbillige Härte
Leitsatz
Eine Erschließungsbeitragspflicht für den Abschnitt einer Erschließungsanlage entsteht erst, wenn die Abschnittbildung durch die zuständige Behörde getroffen und die Entscheidung zur Abschnittsbildung in den Akten eindeutig dokumentiert worden ist.