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22.10.2004 - Rechtmäßigkeit eines Hausverbotes

Datum der Entscheidung
22.10.2004
Aktenzeichen
2 V 2167/04
Normen
VwGO § 123
VwGO § 80
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
aufschiebende Wirkung
Dauerverwaltungsakt
einstweilige Anordnung
Hausverbot
sofortige Vollziehung
Leitsatz
Ein unbefristetes Hausverbot ist ein Dauerverwaltungsakt. Seine Aufhebung kommt bei verlässlicher Verhaltensänderung in Betracht.