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05.04.2012 - Ausschluss aus der Fraktion vom 19.03.2012

Datum der Entscheidung
05.04.2012
Aktenzeichen
1 V 445/12
Normen
Geschäftsordnung Fraktion § 8
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Fraktionsausschluss
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wichtiger Grund
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Mitglied einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ausgeschlossen werden kann. Das Fraktionsausschlussverfahren muss rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, genügen.