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02.12.2010 - Zulässigkeit einer Masseningewahrsamnahme

Datum der Entscheidung
02.12.2010
Aktenzeichen
2 K 1989/09
Normen
BremPolG § 15
BremPolG § 16
BremPolG § 17
EMRK Art 5
GG Art 104 Abs 2
VersG § 14
VersG § 29
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Feststellungsklage
Gewahrsam
Masseningewahrsamnahme
Rechtsweg
Unterbringung
Versammlungsauflösung
Versammlungsverbot
Vorführung vor dem Richter
Leitsatz
Eine Ingewahrsamnahme von Teilnehmern einer verbotenen und aufgelösten Versammlung ist zulässig, wenn von diesen erhebliche Gefahren ausgehen