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03.03.2016 - Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Personalratswahl am 09.03.2016

Datum der Entscheidung
03.03.2016
Aktenzeichen
7 V 483/16
Normen
BremPersVG § 3 Abs 1
BremPersVG § 9 Abs 1
BremPersVG § 9 Abs 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Schlagworte
Abordnung
Dienstleistungsauftrag
Personalratswahl
Proberichter
verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz
Ein bei der Staatsanwaltschaft mit Dienstleistungsauftrag tätiger Richter auf Probe ist bei der Wahl des Personalrats bei der Staatsanwaltschaft wahlberechtigt, wenn er bereits länger als drei Monate dort tätig ist und nicht absehbar ist, dass er ein Richteramt im funktionellen Sinn bei einem Gericht ausüben wird.