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26.02.2019 - Stufenfestsetzung

Datum der Entscheidung
26.02.2019
Aktenzeichen
6 K 2249/17
Normen
BremBesG § 25 Abs 1 S 4 Nr 1
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
angestellte Lehrerin
gleichwertige Tätigkeit
Gleichwertigkeit
Identität
Vorbeschäftigungszeiten
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Die Identität der Tätigkeit vor und nach der Ernennung lässt es nicht zu, für die Gleichwertigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BremBesG zusätzlich die Erfüllung der Laufbahnbefähigung zu fordern.