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27.09.2019 - Anspruch des Vermieters einer Spielhalle auf Hinzuziehung nach § 13 Abs. 2 BremVwVfG zum glückspielrechtlichen Genehmigungsverfahren seines Mieters

Datum der Entscheidung
27.09.2019
Aktenzeichen
5 K 3737/17
Normen
BremVwVfG § 13
BremVwVfG § 13 Abs 2
VwVfG § 13
VwVfG § 13 Abs. 2
Rechtsgebiet
Lotterierecht
Schlagworte
Ermessenentscheidung
Hinzuziehung
Hinzuziehung zu einem Verwaltungsverfahren
rechtliches Interesse
Spielhallenerlaubnis
Vermieter
Leitsatz
Der Vermieter eines Spielhallenbetreibers hat ein hinreichendes rechtliches Interesse am Ausgang des Genehmigungsverfahrens für den Betrieb der Spielhalle, um eine ermessensfehlerfrei Entscheidung der Verwaltungsbehörde über eine von ihm beantragte Hinzuziehung zu diesem Verwaltungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BremVwVfG verlangen zu können.

Es handelt sich jedoch weder um einen Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BremVwVfG noch ist das Ermessen auf null reduziert.