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18.10.2019 - Polizeirecht

Datum der Entscheidung
18.10.2019
Aktenzeichen
2 V 2389/19
Normen
BremPolG § 10 Abs 1
VwGO § 80 Abs 5 S 1
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Allgemeinverfügung
Fanmarschverbot
Fußballfans
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Ablehnung eines Eilantrags gegen ein "Fanmarschverbot" für das Spiel Werder Bremen gegen Hertha BSC am 19.10.2019 aufgrund einer als offen anzusehenden Erfolgsaussicht in der Hauptsache und einer Abwägung der Interessen im Eilverfahren.