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14.11.2019 - Wahlprüfung, elektronische Auszählung; Grundsatz der Öffentlichkeit

Datum der Entscheidung
14.11.2019
Aktenzeichen
14 K 1488/19
Normen
BremLWahlO § 52
BremLWahlO § 54b
BremWG § 30a
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Leitsatz
Die elektronische Auszählung der Stimmen zur Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
Die räumliche Gestaltung des Auszählzentrums in Bremen verstieß nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.