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10.12.2019 - Zur Frage der Erlaubnisfreiheit der Beseitigung von Niederschlagswasser bzw, des Vorliegens einer dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung i.S.v. § 44 Abs. 1 BremWG

Datum der Entscheidung
10.12.2019
Aktenzeichen
5 K 3077/17
Normen
BremWG § 44
WHG § 8
WHG § 9 Abs 1
Rechtsgebiet
Wasserrecht
Schlagworte
Ausnahme vom wasserrechtlichen Erlaubnisvorbehalt
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
intendiertes Ermessen
Niederschlagswasserbeseitigung
Wasserrecht
wasserrechtliche Anordnung
wasserrechtliche Erlaubnis
wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz
Leitsatz
1. Die Prüfung, ob die Nutzung eines Grundstücks der überwiegenden Wohnnutzung in Bezug auf die Qualität des Niederschlagwassers i.S.v. § 44 Abs. 1 BremWG vergleichbar ist, hat grundstücksweise und anhand einer abstrakten Beurteilung der auf dem Grundstück vorliegenden Nutzungsart zu erfolgen.

2. Die Nutzung von Grundstücken für einen Logistikbetrieb oder die Reparatur von LKW-Anhängern und -Aufliegern ist keine der überwiegenden Wohnnutzung im Sinne des § 44 Abs. 1 BremWG vergleichbare Nutzung.