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02.04.2020 - endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung - Wirtschaftsmathematik

Datum der Entscheidung
02.04.2020
Aktenzeichen
1 K 1966/17
Normen
BPO-AT § 15
BPO-AT § 15 Abs 3
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Krankheit
Prüfung
Rücktritt
unverzüglich
Unverzüglichkeit
Leitsatz
Zum nachträglichen Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit