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25.08.2020 - Vorläufige Schulplatzzuweisung Beschluss vom 25.08.2020

Datum der Entscheidung
25.08.2020
Aktenzeichen
1 V 1478/20
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 2 S 2 Nr 3
AufnahmeVO § 10 Abs 4 S 2
AufnahmeVO § 10 Abs 5
AufnahmeVO § 18
AufnahmeVO § 18 Abs 1 S 1
BremSchulG § 3 Abs 4
BremSchVwG § 6a
BremSchVwG § 6a Abs 2
Kapazitätsrichtlinie Ziff. 3 Satz 2
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Freihaltung von Schulplätzen für inklusive Beschulung Geschwisterkindregelung
Härtefallantrag
Inklusionsbedarf
Privatschule
Leitsatz
Oberschule an der Lerchenstraße Freihaltung von Schulplätzen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht zu beanstanden Ablehnung Härtefallantrag fehlende Zuordnung von privaten Grundschulen i.R. des § 6a Abs. 4 Satz 2 BremSchVwG nicht zu beanstanden.