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15.10.2020 - Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung, Beschluss vom 15.10.2020

Datum der Entscheidung
15.10.2020
Aktenzeichen
5 V 2212/20
Normen
OWiG § 118
StGB § 130
StGB § 86a
VersG § 15
VersG § 15 Abs 1
VersG § 15 Abs 3
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Beschränkung der Lautstärke
Gefahr für die öffentliche Ordnung
Kundgebung
Lautsprecher
Lautstärke
NPD
NPD-Demonstration
NPD-Gegendemonstration
Reichsflaggen
Reichsflaggenverbot
Reichskriegsflaggen
Reichskriegsflaggenverbot
Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer Versammlungsauflage, mit der das öffentliche Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen untersagt wird.

2. Eine Beschränkung der von Lautsprechern und Megaphonen ausgehenden Lautstärke auf 55 dB(A) ist ohne konkrete Anhaltspunkte für berührte, widerstreitende Interessen rechtswidrig.