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07.12.2020 - Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020

Datum der Entscheidung
07.12.2020
Aktenzeichen
4 K 957/19
Normen
ARB 1/80 Art 6 Abs 1
StAG § 30
StAG § 30 Abs 1 S 1
StAG § 4 Abs 3 S 1 Nr 2
Schlagworte
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
unbefristetes Aufenthaltsrecht
Leitsatz
Die Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 verleiht einem Elternteil kein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StAG.