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24.09.2019 - 5 V 1340/19, Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage Gutachten bei pos. Urintests (Vortest) und neg. nachfolgenden Bluttests, Beschluss vom 24.09.2019

Datum der Entscheidung
24.09.2019
Aktenzeichen
5 V 1340/19
Normen
FeV § 11 Abs 8
FeV § 46
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung
Schlagworte
Beibringungsaufforderung
Blutentnahme
Blutuntersuchung
Drogenschnelltest
Drogentest
Fahrerlaubnisentziehung
Fahrerlaubnisentzug
Gutachtenbeibringung
Kokain
Kokainkonsum
Urintest
Vortest




Leitsatz
Ein medizinisches Gutachten zum Drogenkonsum darf auch dann angefordert werden, wenn lediglich ein Urintest (Drogenvor- bzw. schnelltest) positiv war, die Untersuchung der anschließend genommenen Blutproben aber keinen Konsumnachweis erbringt.

Grund hierfür sind die unterschiedlichen Nachweiszeiten von Betäubungsmitteln und deren Abbauprodukten in Urin und Blut. Im Urin sind diese länger nachweisbar.