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15.12.2020 - 6 K 359/20, Verkürzung Probezeit, Gerichtsbescheid vom 15.12.2020

Datum der Entscheidung
15.12.2020
Aktenzeichen
6 K 359/20
Normen
BremLVO § 6 Abs 5 S 1
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Verkürzung Probezeit
Leitsatz
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BremLVO kommt eine Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten auf die Dauer der Probezeit nicht in Betracht, soweit die Tätigkeit bereits Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung war. Ausnahmen hiervon sieht die Regelung nicht vor.