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25.01.2021 - 1 V 1383/20, organschaftlicher Kommunalverfassungsstreit nach dem OBG, Beschluss vom 25.01.2021

Datum der Entscheidung
25.01.2021
Aktenzeichen
1 V 1383/20
Normen
BremOBG § 14
BremOBG § 23
BremOBG § 25
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Ausschuss
Beirat
Öffentlichkeit
Leitsatz
Das Mitglied eines kommunalen Stadtteilbeirats hat Anspruch auf korrekte Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips bei Sitzungen.
Im nichtöffentlich tagenden Sprecher- und Koordinierungsausschuss eines solchen Beirats dürfen keine Sachberatungen- und -entscheidungen stattfinden
In den Ausschüssen eines Stadtteilbeirats muss kleinen Parteien kein Grundmandat gewährt werden.