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29.04.2021 - Altersteilzeit, 6 K 29/21, Urteil vom 29.04.2021

Datum der Entscheidung
29.04.2021
Aktenzeichen
6 K 29/21
Normen
BremBG § 63 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Altersteilzeit
Blockmodell
öffentliches Interesse
Leitsatz
Es ist ermessensfehlerfrei, wenn sich der Dienstherr bei der Ablehnung von Altersteilzeit gemäß § 63 Abs. 1, 2 BremBG darauf beruft, dass die Bewilligung von Altersteilzeit nicht öffentlichen Interessen dient, weil durch die Freistellung mangels Personalüberhangs eine Nachbesetzung erforderlich wird und diese Mehrkosten auslöst.