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15.06.2021 - Festsetzung der Erfahrungsstufe, 6 K 2606/20, Urteil vom 15.06.2021

Datum der Entscheidung
15.06.2021
Aktenzeichen
6 K 2606/20
Normen
BremBesG § 25 Abs 1 S 4 Nr 2
BremBesG § 25 Abs 1 S 5
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Berufsschullehrer
Erfahrungsstufe
Ermessensfehler
förderliche Tätigkeit
Verfahrenshinweise
Zivildienst
Leitsatz
1. Zur Berücksichtigung von Zivildienstzeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe und Unterbrechung einer für den künftigen Beruf als Beamter notwendigen Ausbildung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
2. Zu Ermessensfehlern bei der Entscheidung über den Umfang der Berücksichtigung förderlicher beruflicher Tätigkeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe eines Berufsschullehrers.