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16.05.2022 - 6 V 2322/21, Recht der Bundesbeamten, Beschluss vom 16.05.2022

Datum der Entscheidung
16.05.2022
Aktenzeichen
6 V 2322/21
Normen
GG § 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht des Bundesbeamten
Schlagworte
Beförderungsrunde 2021/2022
Lebensalter
sehr gut +
Telekom

Leitsatz
1. Bei fortgesetztem Leistungsgleichstand in der aktuellen dienstlichen Beurteilung und der Vorbeurteilung durfte die Antragsgegnerin auf das leistungsferne Hilfskriterium des Dienstrangalters und danach auf das leistungsfremde Hilfskriterium des höheren Lebensalters abstellen.

2. Eine vorrangige Heranziehung dienstlicher Beurteilungen, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, ist nicht erforderlich, da sie keine Aussage mehr über eine aktuelle Leistungsfähigkeit geben.