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24.08.2026 - Asyl, Türkei, 4 V 2378/26, Beschluss vom 24.08.2026

Datum der Entscheidung
24.08.2026
Aktenzeichen
4 V 2378/26
Normen
AsylVfVO Art 42, StatusVO Art. 8
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
offensichtlich unbegründet
Leitsatz
Zur Ablehnung eines Antrags auf Zuerkennung von internationalem Schutz (Türkei) als offensichtlich unbegründet unter der seit dem 12.06.2026 geltenden Rechtslage.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf