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20.03.2026 - Aufenthaltsrecht - Fiktionsbescheinigung für in Deutschland geborenes Kind, 2 V 2055/25, Beschluss vom 20.03.2026

Datum der Entscheidung
20.03.2026
Aktenzeichen
2 V 2055/25
Normen
AufenthG § 33
AufenthG § 33 S 1
AufenthG § 33 S 3
AufenthG § 81 Abs 3
AufenthG § 81 Abs 5
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Anordnungsanspruch
Aufenthaltserlaubnis
Eilverfahren
Fiktion
Fiktionsbescheinigung
Geburt, Geburt im Bundesgebiet
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Begründung der Erlaubnisfiktion sind nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (allein) die rechtmäßige Einreise bzw. der rechtmäßige Aufenthalt sowie der fehlende Besitz eines Aufenthaltstitels und die (rechtzeitige) Beantragung eines solchen.
Die Fiktionsbescheinigung ist unabhängig davon auszustellen, ob die Antragsgegnerin für die Erteilung des von der Antragstellerin bei ihr beantragten Aufenthaltstitels örtlich zuständig ist oder nicht.