Leitsatz
1. Zur Statthaftigkeit eines Eilantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO im Falle der Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
2. Zur Beweislast der Rechtsstellung des Antragstellers als langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Staat