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01.10.2026 - Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz, 5 V 2828/26, Beschluss vom 01.10.2026

Datum der Entscheidung
01.10.2026
Aktenzeichen
5 V 2828/26
Normen
BremLStrG § 18
PartG § 5
Rechtsgebiet
Straßen- und Wegerecht
Schlagworte
Informationsstand
Sondernutzung nach BremLStrG
Sondernutzungserlaubnis
Leitsatz
1) Kein gebundener Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für politische Informationsstände außerhalb von Wahlkampfzeiten
2) Zur ermessensfehlerfreien Ablehnung eines Sondernutzungsantrags für einen Informationsstand auf einer für die Besucherströme beim "Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit" wichtigen Verkehrsfläche
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf