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29.07.2026 - Landesbeamtenrecht Besoldungsrecht Erfahrungsstufe, 6 K 3710/25, Gerichtsbescheid vom 29.07.2026

Datum der Entscheidung
29.07.2026
Aktenzeichen
6 K 3710/25
Normen
BremBesG § 25 a.F.
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Erfahrungsstufe
maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsatz
Aus der Maßgeblichkeit des Stichtages der Ernennung folgt nicht nur, welche Gesetzesfassung Anwendung findet. Vielmehr ergibt sich daraus zugleich, dass auch die berücksichtigungsfähigen tatsächlichen Umstände auf diesen Zeitpunkt bezogen sein müssen. Wenn für die Festsetzung der Erfahrungsstufe auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Entstehung des Anspruchs auf Dienstbezüge abzustellen ist, können nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Später eingetretene Umstände konnten die damalige Festsetzungsentscheidung begrifflich nicht beeinflussen.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf