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28.08.2026 - Recht der Landesbeamten, 6 K 1849/24, Urteil vom 28.08.2026

Datum der Entscheidung
28.08.2026
Aktenzeichen
6 K 1849/24
Normen
AGG § 1
AGG § 15 Abs 2
AGG § 15 Abs 4
AGG § 24 Nr 1
AGG § 3
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Entschädigung
Schwerbehinderung
Leitsatz
Es stellt keine weniger günstige Behandlung dar und besteht kein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG, wenn der Dienstherr einen schwerbehinderten Feuerwehrbeamten, der nicht uneingeschränkt atemschutzgerätetauglich ist, außerhalb des Einsatzdienstes verwendet, wenn der Dienstherr einen anderen Beamten in vergleichbarer Lage im Einsatzdienst einsetzt.
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