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28.07.2026 - Schulzuweisungsverfahren: Glaubhaftmachung von Härtefallgründen außerhalb der gesetzlichen Frist, 1 V 2123/26, Beschluss vom 28.07.2026

Datum der Entscheidung
28.07.2026
Aktenzeichen
1 V 2123/26
Normen
AufnahmeVO § 8 Abs 1 S 5
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Härtefallantragsfrist
Leitsatz
Belastungen, die durch die Versagung eines Schulplatzes entstehen, sind von den Eltern innerhalb der dafür gesetzten Frist in einem Härtefallantrag im Einzelnen darzulegen
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf