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29.07.2026 - Schulzuweisungsverfahren: Glaubhaftmachung von Härtefallgründen außerhalb der gesetzlichen Frist; Zwillingskinder, 1 V 1980/26, Beschluss vom 29.07.2026

Datum der Entscheidung
29.07.2026
Aktenzeichen
1 V 1980/26
Normen
AufnahmeVO § 8 Abs 1 S 5
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Härtefallantragsfrist
Zwillinge
Leitsatz
Medizinische Tatsachen sind im Rahmen des Härtefallantrags durch entsprechende ärztliche Atteste und innerhalb der Anmeldefrist glaubhaft zu machen.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf