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Geschäftsverteilung

Das Verwaltungsgericht Bremen verfügt zurzeit über sieben allgemeine Kammern sowie eine Kammer für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (vgl. Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit vom 30.11.2004, Brem.GBl. S.583 (pdf, 272.5 KB)).

Allerdings sind neue sozialgerichtliche Verfahren ab dem 01.01.2009 nur noch bei dem Sozialgericht Bremen anhängig zu machen.

Als Spezialkammern bestehen zusätzlich die Fachkammer für Personalvertretungssachen und die Fachkammer für Disziplinarsachen.

Die Zuordnung der Berufsrichterinnen und -richter und der Sachgebiete zu den Kammern erfolgt durch den jährlich neu zu erlassenden Geschäftsverteilungsplan (pdf, 104 KB), auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird.

Die Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Angelegenheiten der Justiz- und Gerichtsverwaltung entnehmen Sie dem Organisationsplan der bremischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (pdf, 112.2 KB).