Gerichtsverhandlungen zuzuschauen ist für Bürger*innen, Medienvertreter*innen oder auch für Gruppen von Student*innen, Schüler*innen oder Auszubildenden häufig von großem Interesse. Auf dieser Seite teilen wir Ihnen deshalb ausgewählte Termine in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht mit.
Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind grundsätzlich öffentlich, d.h. sie können grundsätzlich von jedermann besucht werden. Wir haben uns darauf beschränkt, nicht sämtliche Termine mitzuteilen, sondern nur solche, die aus unserer Sicht von allgemeinem Interesse sein könnten. Über besonders presserelevante Verfahren und Termine bzw. Entscheidungen informieren wir die Medienvertreter*innen gesondert über [LINK: 21842;Pressemitteilungen].
Für nähere Informationen, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher*in. Eine Absprache ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit einer größeren Gruppe an der Verhandlung teilnehmen möchten.
Die folgenden Angaben gelten vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminaufhebungen. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Justizzentrum Am Wall 198, 28195 Bremen statt.
9:30 Uhr
7 K 2063/24 C. L. ./. Freie Hansestadt Bremen
Beihilfe für zahnärztliche Behandlung (Implantate)
11:00 Uhr
7 K 2026/25 S. P. ./. Freie Hansestadt Bremen
Weitere Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
12:00 Uhr
7 K 1288/25 P. K. ./. A. Hochschule
Nichtbestehen der Masterthesis aufgrund eines Plagiatsvorwurfs
13:00 Uhr
7 K 1922/25 R.S. ./. APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft GmbH
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich hochschulrechtliche Abgaben
Prüfungsrecht: Täuschungsvorwurf und Exmatrikulation
9:45 Uhr
3 K 1854/24 K..G. K.- u. J. GmbH ./. Freie Hansestadt Bremen
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Die Klägerin bietet Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Gestalt von kurzfristigen Einzelmaßnahmen für sog. „Systemsprenger“ an. Sie begehrt die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Standort im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes der Beklagten.